1.
Veranstaltungen mit bezahlten Musikgruppen, Programm, Vorankündigungen und Eintritt: (z.B.: Konzerte, Bälle…)
Solch eine Veranstaltung ist bis zu 3 Tage vorher mit Hinweis auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Volksliedwerk und dem damit verbundenem Vertrag bei der AKM Landesgeschäftsstelle mittels offiziellen Formularen zu melden, auch wenn keine geschützten Werke aufgeführt werden.
Eine Liste der gespielten Musiktitel sollte bis zu 14 Tage danach eintreffen. Lassen sich die Musiktitel nicht nachvollziehen, gilt auch ein Standard
2. 2.
K Kleinveranstaltungen auf die folgende Kriterien zutreffen: (offene Singen, Sänger- und Musikantenstammtische…)
m max. 100 Personen, kein Eintritt, keine Musikerhonorare, Ort und Zeit vorangekündigt, jedoch kein festes Programm Hier genügt eine Kurz
3. 3.
F Für nicht im Vorfeld angekündigtes spontanes Singen und Musizieren
e hier entfällt die Meldepflicht!